Wohnen in der Genossenschaft
In der Satzung der RWG sind die Aufgaben und die Mitgliedschaft geregelt. Seit dem 01. Januar 2002 beträgt ein Geschäftsanteil 150,00 €. Die Geschäftsanteile sind nach Wohngröße gestaffelt.
Wohnungstyp |
Anzahl der Anteile |
Wert |
1-Raumwohnung mit Kochnische und Dusche |
5.00 |
750,00 € |
1-Raumwohnung mit Küche und Bad |
7.00 |
1050,00 € |
2-Raumwohnung |
10.00 |
1500,00 € |
3-Raumwohnung |
12.00 |
1800,00 € |
4-Raumwohnung |
14.00 |
2100,00 € |
Ratenzahlung ist möglich.
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Mitglied kann jede natürliche Person werden. Wohnen bei der RWG bedeutet die Auswahl von Wohnraum nach persönlicher und finanzieller Lage realisieren zu können. Auch Wünsche hinsichtlich der Gestaltung neu beziehender Wohnungen können berücksichtigt werden. |
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